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Normalerweise ja, manchmal keine Einfuhrzölle...

Wenn Sie Produkte von außerhalb der Europäischen Union importieren, müssen Sie bei der Ankunft in den Niederlanden oder Belgien häufig Einfuhrzölle zahlen. Einfuhrzölle sollen den Binnenmarkt vor zu billigen Importen von außen schützen. Bedenken Sie daher bitte, dass bei der Einfuhr von Waren zusätzlich zum Kaufpreis Einfuhrzölle und bei manchen Produkten sogar zusätzliche Abgaben anfallen. Beim Import aus einigen Ländern außerhalb der EU müssen Sie allerdings keine oder nur sehr geringe Einfuhrzölle zahlen. So hat die EU mit zahlreichen Ländern Präferenzhandelsabkommen abgeschlossen. Dabei handelt es sich um Länder, deren wirtschaftliche Entwicklung die EU durch niedrige oder gar keine Importzölle fördern möchte. Wenn Sie aus einem Land mit einem Präferenzhandelsabkommen importieren, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Waren tatsächlich ganz oder teilweise im Ursprungsland hergestellt wurden. Den Nachweis hierfür erbringen Sie durch ein EUR1-Dokument, welches Ihnen Ihr Lieferant aushändigen kann. Bei Importen aus Entwicklungsländern muss der Sendung ein Ursprungszeugnis bzw. das derzeit auslaufende Form-A-Dokument beiliegen. Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern Handelsabkommen abgeschlossen, die mit entsprechenden Einfuhrzöllen verbunden sind. Mit einer Reihe von Ländern, etwa Amerika und China, hat die EU kein Abkommen geschlossen. Beim Import aus einem Land, für das kein spezielles Abkommen besteht, zahlen Sie lediglich den allgemeinen Einfuhrzoll für die Art des Produkts, das Sie importieren. Fast alle Produkte sind in sogenannte HS-Codes kategorisiert und anhand des HS-Codes, der Ihrem Produkt entspricht, können Sie auch den zugehörigen Einfuhrzoll nachschlagen. Die EU bildet mit der Türkei eine sogenannte Zollunion. Somit entfallen für Sie auf viele Waren aus der Türkei die Einfuhrzölle. Zahlreiche Agrarprodukte und Stahlerzeugnisse fallen allerdings nicht unter diese Regelung. Im Normalfall weisen Sie das Herkunftsland mit einem EUR1-Dokument nach, im Falle der Türkei benötigen Sie ein ATR-Zertifikat. Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung von Einfuhrzöllen keine Befreiung von der Mehrwertsteuer bedeutet. Die Höhe der Einfuhrzölle berechnen Sie anhand des Zollwerts Ihrer Waren. Der Zollwert setzt sich zusammen aus dem Warenwert zum Zeitpunkt des Kaufs, zuzüglich der Kosten für den Transport und eventuelle Versicherung während des Transports bis zum Hafen an der Grenze Europas. Da die Einfuhrzölle für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gleich sind, fallen auch die Einfuhrzölle auf Waren in jedem EU-Land gleich an. Beim Kauf Ihrer Waren sollten Sie von Ihrem Lieferanten den HS-Code erhalten, der Ihren Produkten entspricht. Prüfen Sie stets, ob Ihr Lieferant den richtigen Code verwendet, damit Sie im Nachhinein keine Überraschungen erleben. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des HS-Codes haben, wenden Sie sich bitte an den Zoll oder fragen Sie The Freight Hero um Rat. Sobald Sie die HS-Codes von Ihrem Lieferanten erhalten haben, können Sie die Einfuhrzölle für fast alle Produkte auf der Website des niederländischen Zolls und auf der Website der Europäischen Kommission finden.

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