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Seefrachttransport mit The Freight Hero

Ihr zuverlässiger Seefracht-Importeur

Wenn Sie erwägen, ein Produkt zu importieren, ist es wichtig zu wissen, ob auf dem Produkt Rechte ruhen: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht oder Urheberrecht. Wenn Sie im Ausland ein neues Produkt herstellen lassen, sorgen Sie dafür, dass Ihr Design, Ihre Verpackung und Ihre Marke gut geschützt sind. Das kann Sie nämlich vor möglichen Verletzungen und Konkurrenten schützen, die mit vergleichbaren Produkten auf den Markt kommen. Es ist daher ratsam, vor dem Import oder der Produktion eines neuen Produkts eine gründliche Recherche zu den bestehenden Rechten Dritter durchzuführen und zu prüfen, ob Ihr Design und Ihre Marke nicht mit diesen Rechten in Konflikt stehen.

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Kontrollen und Gesetzgebung beim Import außerhalb der EU

Wenn Sie Produkte von außerhalb der EU u. a. per Seefracht importieren, ist es wichtig zu wissen, dass diese Produkte verschiedene Kontrollen und Vorschriften erfüllen müssen, bevor sie in den Niederlanden auf den Markt gebracht werden dürfen. Dabei kann es sich unter anderem um Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften, Wirtschaftsgesetzgebung und Umweltvorschriften handeln.

Der Zoll kontrolliert zum Beispiel, ob die eingeführten Produkte den in den Niederlanden und der EU geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften entsprechen. So muss zum Beispiel Spielzeug für Kinder sicher sein und Lebensmittel dürfen keine schädlichen Stoffe enthalten. Außerdem wird kontrolliert, ob die Produkte den in den Niederlanden geltenden technischen Anforderungen entsprechen. Daneben wird die wirtschaftliche und umwelttechnische Gesetzgebung betrachtet. So muss zum Beispiel der Importeur von elektronischen Geräten dafür sorgen, dass diese Geräte den geltenden Umweltanforderungen entsprechen. Dabei kann es unter anderem um den Energieverbrauch der Geräte und die Entsorgung von Abfallstoffen gehen.

Parallelimport außerhalb der EU

Parallelimport ist der Import und Verkauf von Produkten von außerhalb der EU ohne Zustimmung des Herstellers. Wenn Sie sich dennoch dazu entschließen, machen Sie sich einer Verletzung des Markenrechts des Herstellers schuldig. Es ist wichtig zu wissen, dass Parallelimport verboten ist und dass Sie dafür rechtlich haftbar gemacht werden können. Außerdem kann der Hersteller von Ihnen Schadenersatz fordern und Ihr Ruf als Importeur kann geschädigt werden.

Wenn Sie Waren von außerhalb der EU importieren und verkaufen möchten, ist es daher ratsam, vor dem Import die Zustimmung des Herstellers einzuholen und die erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate zu beantragen. So vermeiden Sie Probleme mit dem Parallelimport und können Ihre Produkte sicher und legal auf den niederländischen Markt bringen.

Warengesetz-Regeln Seefracht

Beim Import von Waren in die Niederlande müssen Sie mögliche Beschränkungen und Bedingungen berücksichtigen. Für manche Warentransporte gilt, dass diese nicht, nur sehr begrenzt oder nur unter bestimmten Bedingungen eingeführt werden dürfen. In diesen Fällen kann es notwendig sein, ein Zertifikat, eine Befreiung oder eine Einfuhrgenehmigung zu beantragen.

Außerdem muss ein ausländisches Produkt, das auf den niederländischen Markt gebracht wird, den Anforderungen des Warengesetzes entsprechen. Dieses Gesetz stellt Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit von Produkten, um Verbraucher vor Verletzungen und materiellen Schäden zu schützen. So müssen zum Beispiel Spielzeug und elektronische Geräte sicher sein und Lebensmittel dürfen, wie erwähnt, keine schädlichen Stoffe enthalten.

CE-Kennzeichnung verpflichtend

Abhängig vom Herkunftsland eines Produkts liegt es in der Verantwortung des Herstellers oder Importeurs, das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Mit dieser Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass das Produkt allen europäischen Richtlinien für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt entspricht, und übernimmt damit seine Haftung für das Produkt.

Die CE-Kennzeichnung ist für mehr als 20 Produktgruppen verpflichtend:

  • Aktive implantierbare medizinische Geräte
  • Geräte für gasförmige Brennstoffe
  • Seilbahnanlagen für die Personenbeförderung
  • Baumaterialien
  • Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Explosivstoffe für zivile Zwecke
  • Zentralheizungskessel
  • Medizinische Geräte für die In-vitro-Diagnostik
  • Aufzüge
  • Niederspannung
  • Maschinen
  • Messgeräte
  • Medizinische Geräte
  • Geräuschemission in der Umwelt
  • Nichtselbsttätige Waagen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Hochdruckgeräte
  • Pyrotechnik
  • Endgeräte für Funk- und Telekommunikation
  • Sportboote
  • Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten
  • Sicherheit von Spielzeug
  • Einfache Druckbehälter

Zollanmeldung für Ihren Seefrachttransport

Wenn Sie Waren von außerhalb der EU importieren und diese in den Niederlanden ankommen, müssen Sie eine Anmeldung beim Zoll vornehmen. Anhand Ihrer Anmeldung berechnet der Zoll die Einfuhrabgaben, auch Einfuhrzölle genannt, und die Mehrwertsteuer. Die Höhe dieser Abgaben hängt von der Art des Produkts und dem Herkunftsland ab.

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