Wussten Sie? Importieren Sie Produkte, ohne Einfuhrzölle zu zahlen.
Manchmal ist es möglich, Produkte von außerhalb der EU einzuführen, ohne Einfuhrzölle zahlen zu müssen. Etwa wenn die EU Handelsabkommen mit Ländern abgeschlossen hat, die dies vorschreiben. Voraussetzung ist, dass die Ware ursprünglich in dem Land hergestellt wurde, mit dem der Vertrag geschlossen wurde. Es gibt jedoch mehrere mögliche Fälle. Lagerung von Waren unter Zollverschluss Wenn ein Teil der von außerhalb der EU importierten Produkte für den direkten Export in Länder außerhalb der EU bestimmt ist, besteht die Möglichkeit, die Waren in einem Zolllager zu lagern. Durch das Lager wird sichergestellt, dass für diese Waren keine Einfuhrzölle gezahlt werden müssen. Aktive Weiterverarbeitung Werden Rohstoffe aus Ländern außerhalb der EU importiert und zu einem Fertigerzeugnis (oder Halbfertigerzeugnis) weiterverarbeitet, welches anschließend in Länder außerhalb der EU exportiert wird, kommt die sogenannte Aktive Weiterverarbeitung zur Anwendung: Auch hier müssen auf die importierten Waren (Rohstoffe) keine Einfuhrzölle oder andere Abgaben entrichtet werden.