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Transportversicherung: eine sinnvolle und uralte Praxis

Wie wichtig es war, Waren während des Transports zu versichern, war den Händlern bereits in der Antike bewusst – also in der Zeit nach Einführung der Schrift. Die erste im alten Babylonien (heute Irak) gefundene Versicherung stammt aus der Zeit um 500 v. Chr. Chronik Hammurabis Aus Angst vor Raubüberfällen war es damals gemäß den Gesetzen des Königs Hammurabi möglich, Geld zu leihen. Im Falle eines Diebstahls des Transportunternehmens war keine Rückerstattung erforderlich. Wurde der Spediteur nicht ausgeraubt, wurde ihm der geliehene Betrag zuzüglich Zinsen (Versicherungsprämie) zurückgezahlt. Versicherungsverträge Im späten 15. Jahrhundert stiegen mit der Zunahme des internationalen Handels und den immer größeren Transportentfernungen auch die finanziellen Risiken. In Italien wurden die ersten Versicherungsverträge abgeschlossen, die Schiffbruch- und Feuerschäden abdeckten. Die VOC (Niederländische Ostindien-Kompanie) war tatsächlich eine Versicherungsgesellschaft, da die Finanzierung eines Schiffes auf mehrere Händler aufgeteilt wurde. Die Risiken wurden durch den Zusammenschluss kollektiv getragen. Diese Risikostreuung hat enorm zum Wohlstand der Niederlande beigetragen. Versicherungsgesellschaft Im Jahr 1720 wurde in den Niederlanden die erste Versicherungsgesellschaft gegründet: die Versicherungs-, Diskontierungs- und Darlehensgesellschaft der Stadt Rotterdam (Firma R. Mees & Zonen). Im 19. und 20. Jahrhundert kam es zu zahlreichen Fusionen und zur Gründung großer nationaler Unternehmen. Incoterm: Bei einer Handelstransaktion wird das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs wird durch die Vereinbarung eines Incoterms zwischen Verkäufer und Käufer bestimmt: Vereinbarungen über Lieferung, Transport und (versicherbare) Risiken. Der Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und wird durch den vereinbarten Incoterm bestimmt. Gefahrenübergang: Der Gefahrenübergang findet zwischen Verkäufer und Käufer statt, schließlich schließen diese einen Kaufvertrag ab; Der Incoterm gilt daher zwischen Verkäufer und Frachtführer nicht. Diese Umsetzung wird im Transportvertrag zwischen Verkäufer/Versender und Spediteur festgelegt; Der Incoterm ist daher auf das Transportdokument nicht anwendbar. Transportversicherung Aufgrund der damit verbundenen Risiken (Schäden, beispielsweise durch (Über-)Be- und Entladen, Diebstahl und Unfälle) kann es für den Frachteigentümer sehr wichtig sein, die Waren während des Transports zu versichern. Die Warentransportversicherung deckt immer von Lager zu Lager ab, also während des Transports bis einschließlich Empfangsort. Versichert sind auch Schäden, die beim innerbetrieblichen Transport – also im Lager – entstehen. Dies wird auch als Proposition-to-Proposition-Klausel bezeichnet.

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