Keine Entrichtung der Mehrwertsteuer beim Zoll aufgrund einer Bewilligung nach Artikel 23
Wenn Sie eine so genannte Artikel 23-Genehmigung haben, müssen Sie beim Zoll keine Mehrwertsteuer zahlen. Stattdessen deklarieren Sie die Mehrwertsteuer in Ihrer Mehrwertsteuererklärung. Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, zahlen Sie in Ihrer MwSt.-Erklärung unterm Strich nichts. Die Regelung gilt nur für Waren, die Sie in die Niederlande einführen. Sie können beim Finanzamt eine Genehmigung für Artikel 23 beantragen, indem Sie einen Brief an das Finanzamt schicken. Sie erhalten innerhalb von 8 Wochen einen Bescheid. Fügen Sie dem Schreiben die folgenden Angaben bei: - Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - den Firmennamen - die Art der Waren, die Sie einführen - den Wert der Waren - die Länder außerhalb der EU, aus denen Sie einführen - wie oft Sie Waren von außerhalb der EU einführen Die Voraussetzungen: - Sie sind als Unternehmer in den Niederlanden niedergelassen oder wohnen in den Niederlanden - Sie importieren regelmäßig aus Nicht-EU-Ländern - Sie führen getrennte - einfache - Einfuhrumsatzsteueraufzeichnungen