Fällt Ihre Ware unter die Kategorie Gefahrstoffe?
Mittlerweile sind auf fast allen Containerschiffen Gefahrgüter anzutreffen. Teilweise werden die verschiedenen Stoffe in solchen Mengen transportiert, dass ein Unfall das gesamte Containerschiff zerstören würde. Daher müssen die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter strikt eingehalten werden, um deren Gefahrenpotential nicht noch weiter zu erhöhen. Leider gibt es genügend Beispiele für schwerste Unfälle auf See mit Toten, Verletzten und Schäden in Millionenhöhe. Die Katastrophen der Containerschiffe MSC Flaminia im Jahr 2012, Hyundai Fortune im Jahr 2006 und Hanjin Pennsylvania im Jahr 2002 erregten aufgrund ihres Ausmaßes auch außerhalb der Fachwelt Aufsehen. ##Wie ist Gefahrgut definiert? Gefährliche Güter sind Ladungen, von denen aufgrund ihrer Art und Eigenschaften während des Transports Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und die Umwelt ausgehen können. Sie kommen in allen drei Aggregatzuständen vor – als Feststoff, Flüssigkeit oder Gas. Viele gefährliche Güter sind für die Herstellung von Produkten unverzichtbar, von denen Fortschritt und Welthandel abhängen – etwa Autos, Kunststoffe, Elektronik und Arzneimittel. Weitere Gefahrenstoffe gehören zu unserem Alltag und werden von vielen Menschen auf den ersten Blick nicht als Gefahrstoffe erkannt, wie zum Beispiel Parfümflakons, Akkus, Reinigungsmittel oder Spraydosen. Doch auch diese vergleichsweise unauffälligen Gefahrgüter erfordern eine besondere Behandlung beim Transport. ##Gefahrguttransporte Nicht nur Gefahrgutspeditionen, die auf den Transport gefährlicher Güter spezialisiert sind, müssen über Fachkenntnisse verfügen. Die Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter gelten bereits für den Hersteller, den Versender und auch der Käufer muss vor dem Kauf die geltenden Vorschriften für den Transport seiner Ware prüfen. Mit der Übergabe Ihrer Ware an einen Spediteur übertragen Sie nicht auch die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung und Dokumentation. Entspricht Ihre Gefahrgutsendung nicht den Vorschriften, müssen der Spediteur und seine Frachtführer die Sendung ablehnen. ##Internationale Verträge Die Vorschriften für die Handhabung und Verstauung gefährlicher Güter unterteilen sich in internationale und nationale Anforderungen. Dabei wird zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern unterschieden, wobei die einzelnen Konventionen weitgehend übereinstimmen. Für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr gelten die internationalen Vorschriften der International Air Transport Association (IATA) und der International Civil Aviation Organisation (ICAO): * IATA DGR (Dangerous Goods Regulations) * ICAO TI (Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air) Der Transport per Schiene, Straße oder Binnenschiff wird durch europäische oder internationale Abkommen geregelt. * RID (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) * ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) * ADN (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen) Die Rechtsgrundlagen für den Transport gefährlicher Güter auf dem Seeweg basieren im Wesentlichen auf drei internationalen Übereinkommen: * SOLAS (Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, 1974) * MARPOL (Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973) * CSC (Internationales Übereinkommen über sichere Container) Das SOLAS-Übereinkommen wird durch mehrere Codes ergänzt. Der IMDG-Code gilt für den Seetransport per Containerschiff. ##Gefahrgutvorschriften in den Niederlanden Die internationalen Vorschriften des ADR (Straßentransport), ADN (Binnenschifffahrt), RID (Schienentransport) und der ICAO (Lufttransport) wurden in den Niederlanden vollständig übernommen.  Der Freight Hero warnt und berät Kunden stets dann, wenn der Verdacht besteht, dass die Ware unter die Gefahrgutvorschriften fällt. Allerdings muss Sie Ihr Lieferant zuvor über die Beschaffenheit der Ware und die damit verbundenen Risiken informieren. Und auch Sie als Auftraggeber eines Transports müssen nachweisen können, dass Sie sich ausreichend über die mit dem Transport der Ware verbundenen Risiken informiert haben. Auch für die korrekte Kennzeichnung und Verpackung der Gefahrgüter ist Ihr Lieferant verantwortlich. Fehlen die Transportdokumente oder ist die Sendung nicht sachgemäß verpackt, kann es passieren, dass der Spediteur das Gefahrgut nicht annimmt und für Sie als Käufer entstehen dadurch oftmals zusätzliche Kosten. ##Die richtige Kennzeichnung Der IMDG-Code Teil 5 enthält die Anforderungen an die Kennzeichnung, Markierung und Dokumentation von Gefahrgutsendungen